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Datenschutz: Ihre Rechte nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen umfangreiche Rechte über Ihre persönlichen Daten. Wir erklären, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sie durchsetzen.

Datenschutz: Ihre Rechte nach der DSGVO
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Ihre zentralen Rechte nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, gibt Ihnen weitreichende Rechte gegenüber Unternehmen und Stellen, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu gehört das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten über Sie gespeichert sind und zu welchem Zweck. Außerdem können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Löschung Ihrer Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen, etwa für Werbung. Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es Ihnen zudem, Ihre Daten in einem gängigen Format zu erhalten oder an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen.

Einwilligungen, Cookies und Datensparsamkeit

Für viele Datenverarbeitungen ist Ihre Einwilligung erforderlich, die freiwillig und informiert erfolgen muss. Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Achten Sie bei Cookie-Bannern darauf, dass die Ablehnung nicht erforderlicher Cookies ebenso einfach möglich sein sollte wie die Zustimmung.

Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich notwendig sind. Geben Sie deshalb auch von sich aus nur die Informationen an, die wirklich gebraucht werden. Pflichtfelder in Formularen sollten sich auf das Nötige beschränken.

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, können Sie sich zunächst direkt an das verantwortliche Unternehmen wenden und Ihre Rechte geltend machen. Häufig lässt sich ein Anliegen so unkompliziert klären. Setzen Sie dabei am besten eine angemessene Frist und dokumentieren Sie Ihre Anfrage.

Hilft das nicht weiter, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Diese Behörden gehen Beschwerden nach und können gegenüber Unternehmen tätig werden. Die Beschwerde ist für Sie kostenfrei und unabhängig von der Möglichkeit, gerichtlich gegen Verstöße vorzugehen.