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Zeitungen und Zeitschriften im Abo: Tipps für Widerruf oder Kündigung

Hinweise und praktische Tipps zum Widerruf eines bereits abgeschlossenen sowie zur Kündigung eines bestehenden Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements.

Zeitungen und Zeitschriften im Abo: Tipps für Widerruf oder Kündigung
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Widerruf oder Kündigung – was ist der Unterschied?

Ein Widerruf und eine Kündigung sind zwei unterschiedliche Dinge. Haben Sie ein Abonnement im Internet, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, steht Ihnen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Damit lösen Sie den Vertrag rückwirkend auf, als wäre er nie zustande gekommen.

Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, bleibt Ihnen die Kündigung. Damit beenden Sie den laufenden Vertrag für die Zukunft – unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist.

Welche Fristen gelten?

Seit dem 1. März 2022 dürfen sich Abonnements, die nach diesem Datum geschlossen wurden, nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Bei älteren Verträgen kann noch eine automatische Verlängerung um bis zu zwölf Monate gelten. Prüfen Sie deshalb genau, wann Sie den Vertrag geschlossen haben.

So kündigen Sie sicher

Kündigen Sie schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Wichtig ist, dass Sie den fristgerechten Zugang nachweisen können, etwa per Einschreiben oder über eine Lesebestätigung.

Nennen Sie im Schreiben Ihre Kundennummer, das gewünschte Vertragsende und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.