Online kündigen: Vormerkung reicht nicht
Vormerkung ist keine Kündigung
Viele Firmen bieten online eine sogenannte Kündigungsvormerkung an. Damit kündigen Sie Ihren Vertrag aber nicht wirksam – Sie müssten zusätzlich anrufen und die Kündigung telefonisch bestätigen. Im Streitfall können Sie dann nur schwer beweisen, tatsächlich gekündigt zu haben.
So funktioniert der Kündigungsbutton richtig
Der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton muss eindeutig mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet sein. Nach dem Klick führt eine Bestätigungsseite zum Versand. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit – speichern Sie diese unbedingt.
Beweise sichern
Machen Sie einen Screenshot der Bestätigungsseite und speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail. Erhalten Sie keine Bestätigung, kündigen Sie zusätzlich schriftlich per E-Mail oder Einschreiben.


