Pflege: Leistungen, Anträge und Ihre Ansprüche
Pflegegrade und Begutachtung
Wie viel Unterstützung Sie erhalten, hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit im Alltag abbilden. Zur Einstufung beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst die Begutachtung, bei privat Versicherten ein vergleichbarer Dienst. Begutachtet werden unter anderem Mobilität, geistige Fähigkeiten und die Selbstversorgung. Auf Wunsch erhalten Sie das Gutachten zugesandt, um die Einstufung nachvollziehen zu können.
Leistungen der Pflegeversicherung
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, kann Pflegegeld erhalten. Wird ein ambulanter Pflegedienst genutzt, gibt es stattdessen die Pflegesachleistung. Beide Leistungen lassen sich auch anteilig kombinieren.
Zusätzlich steht in der Regel ein Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden kann. Welche Leistungen in welcher Höhe in Frage kommen, richtet sich nach dem Pflegegrad und der konkreten Pflegesituation.
Antrag, Beratung und Widerspruch
Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, die bei der gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Es lohnt sich, den Antrag früh zu stellen, da Leistungen meist ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Lassen Sie sich Eingang und Datum bestätigen.
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, um Leistungen und Anträge zu klären. Wird der Antrag abgelehnt oder ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt als erwartet, können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch und fügen Sie gegebenenfalls ärztliche Unterlagen bei.

