Versicherungsvertrag kündigen: Wann das klappt und wie Sie vorgehen
Ordentliche Kündigung zum Ablauf
Viele Versicherungen laufen über ein Jahr und verlängern sich stillschweigend, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Üblich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres. Prüfen Sie Ihre Police, um den genauen Termin zu kennen.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung entsprechend anzupassen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch nach einem Schadensfall. In diesen Fällen können Sie meist innerhalb eines Monats kündigen.
Nicht ohne Anschluss kündigen
Bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht sollten Sie erst kündigen, wenn ein neuer Vertrag steht. Sonst riskieren Sie eine Deckungslücke. Achten Sie auf einen lückenlosen Übergang.


