Pflege, Patientenrechte und Verträge rund um die Gesundheit: Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Als Pflegeheim-Bewohner:in können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Wir zeigen Ihnen wie.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Der erste Schritt ist immer ein Antrag bei der Pflegekasse, dem eine Begutachtung folgt.
Als Patientin oder Patient haben Sie klare Rechte gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern. Dazu gehören Aufklärung, Einsicht in die eigene Akte und die freie Arztwahl.